A & B Mitgliedschaft
Praktizierende Mitglieder
Auf der Hauptversammlung der Jahrestagung 2012 wurde über die A- und B-Mitgliedschaft informiert. Um allen Mitgliedern diese Information zugänglich zu machen, erfolgt nun hier die Beschreibung:
In den Statuten des ILPV findet man unter dem III. Abschnitt unter Artikel 7 die Unterscheidung zwischen praktizierenden Mitgliedern A und praktizierenden Mitgliedern B. Im Laufenden werden wir von A-Mitgliedschaft bzw. von B-Mitgliedschaft sprechen. Allgemein zur Mitgliedschaft (unabhängig ob A oder B) gilt der erfolgreiche Abschluss der ILP-Ausbildung. Um eine A-Mitgliedschaft zu erlangen, ist es notwendig, Inhaber eines gültigen Qualitätslabels zu sein. Dies bedeutet, dass man nachweist, sich hinsichtlich authentischen ILPs weitergebildet zu haben. Eine B-Mitgliedschaft setzt dieses gültige Qualitätslabel nicht voraus. (Siehe Art. 7 a und b der Statuten des ILPV).
Weitere informtionenzum Procedere finden unsere Mitglieder unter: A-Mitgliedschaft / Qualitätslabel